Zur Ablehnung des Sozialtickets

Ablehnung des Sozialtickets ist kein „Armutszeugnis“

„Unbarmherzig und unsolidarisch“ nennt der KAB-Städteverband Langenfeld/Monheim die Ablehnung des Sozialtickets in Langenfeld und im Kreis Mettmann. Es sei ein „Skandal“, den „am Rande unserer Gesellschaft Stehenden die Teilhabe am öffentlichen Leben zu verweigern“.

Die Langenfelder FDP hält eher die Einschätzung des Verbands für fragwürdig, dass Sozialleistungsbeziehern die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt bleibe, wenn man ihnen kein Sozialticket zukommen ließe. Weder der Erwerb von Fahrscheinen des ÖPNV ist unzumutbar teuer, noch sind es alternative Mobilitätsformen, wie z. B. das Fahrrad.  Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben hängen nicht grundsätzlich von zusätzlichen finanziellen Leistungen der Solidargemeinschaft ab. Auch hier gilt das Subsidiaritätsprinzip: Was jemand aus eigenen Kräften leisten kann, das soll ihm nicht entzogen werden. Diese Norm der Katholischen Soziallehre ist eine grundlegende Regel der Sozialpolitik, sie gilt neben anderen wie Freiheit, Verantwortung und Personalität. Anzuerkennen, dass jemand in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, ist eine Form der Achtung der Würde der Person. Gesellschaftliche Exklusion hat nach Meinung der Langenfelder Liberalen andere Ursachen.

Die Kosten eines Sozialtickets trügen die Bürger als Solidargemeinschaft. Angesichts der Haushaltslage der öffentlichen Kassen sind diese Mittel nicht verfügbar. Wenig solidarisch wäre es in dieser Situation,  die Verschuldung zu Lasten kommender Generationen weiter zu vergrößern, wie es die rot-grüne Minderheitsregierung  in Düsseldorf tut. Nordrhein-Westfalen ist unter den Bundesländern inzwischen „Spitzenreiter“ bei der Aufnahme neuer Schulden.

Die Anwendung der sozialpolitischen Grundregeln der Solidarität und Subsidiarität bei der Politikgestaltung ist sinnvoll, wenn beide gesehen werden. Dies lässt der KAB-Städteverband vermissen.

Hans-Peter Büttgenbach
Frank Noack